Berufsgrundsätze des Bundesverbandes
Deutscher Unternehmensberater BDU e. V.
Präambel
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. versteht die Dienstleistung Unternehmensberatung als wichtigen
Bestandteil einer arbeitsteiligen und sozialen Marktwirtschaft. Seit seiner Gründung im Jahr 1954 setzt sich der BDU dafür ein,
die Qualität und Transparenz im Unternehmensberatungsmarkt stetig zu verbessern und hochwertige Berufsstandards zu verankern.
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Berufsgrundsätze gelten für alle Unternehmens- und Perso- nalberater, Unternehmens- und Personalberaterinnen und Unternehmens- und Personalberatungsgesellschaften im Bundes- verband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. (im Folgenden
„Berater" genannt). Sie sind Verhaltenskodex im Sinne der Richtli- nie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.
§ 2 Berufsausübung
Der Berater übt seinen Beruf eigenverantwortlich und gewissen- haft aus. Er übernimmt nur Aufträge, wenn er über die dafür erforderliche Kompetenz und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen kann.
Aufträge, die rechtswidrige oder unlautere Handlungen erfordern, werden abgelehnt oder nicht ausgeführt.
Der Berater unterrichtet den Auftraggeber über alle für die Zu- sammenarbeit wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen. Diese Informationspflicht gilt ebenfalls bei Kooperationen, Arbeitsge- meinschaften und weiteren Formen beruflicher Zusammenarbeit mit anderen BDU-Beratern.
§ 3 Verschwiegenheit
Der Berater ist zur Verschwiegenheit über betriebliche Interna des Auftraggebers verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durch- setzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis offengelegt werden müssen.
Mitarbeiter und sonstige Dritte, die bei einer Tätigkeit mitwirken, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers dürfen nicht unbefugt verwertet werden.
Die Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder werden eingehalten. Der Berater trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Beratungsergeb- nisse des Auftraggebers erhalten.
§ 4 Interessenkollision
Der Berater führt die Beratung unvoreingenommen und objektiv durch; dies schließt insbesondere Gefälligkeitsgutachten aus.
Er nimmt von Dritten für sich oder andere keine finanziellen oder materiellen Zuwendungen - etwa Provisionen - an, die seine Unabhängigkeit gefährden und dem Auftraggeber nicht bekannt sind.
Der Berater darf nicht tätig werden, wenn er einen oder mehrere andere Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse berät. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die Auftraggeber damit einverstanden sind.
Es werden keine Mitarbeiter des Auftraggebers abgeworben.
§ 5 Fremde Vermögenswerte
Anvertraute fremde Vermögenswerte werden mit besonderer
Sorgfalt behandelt.
§ 6 Werbung
Werbung darf nicht unlauter und insbesondere nicht irreführend sein. Namentliche Hinweise auf Referenzen sind nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.
§ 7 Honorar
Unternehmensberater berechnen Honorare, die im angemes- senen Verhältnis zur Leistung oder zum Ergebnis stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten abgestimmt worden sind.
§ 8 Weiterbildung
Der Berater bildet sich in dem Maße fachlich fort, um die zu seiner Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen zu erhalten und weiterzuentwickeln.
§ 9 Information gemäß § 2 DL-InfoV
Diese Berufsgrundsätze sind unter www.bdu.de/Berufsgrundsae- tze.html abrufbar. Beschwerden können an folgende Adressen gerichtet werden: Bundesverband Deutscher Unternehmensbera- ter BDU e.V., - Der Ehrenrat - , Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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